Heuer findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Urteilsvermögen, im Hinblick auf den oft anstrengenden Sitzungsdienst aber auch körperliche Eignung.
Voraussetzung für eine Bewerbung ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Anmeldungen sind bis zum 31.03.2023 im Rathaus Wiesau, Ordnungsamt, möglich.
Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden „Merkblatt für Schöffen“ oder in der Broschüre des Bayerischen Staatsministerium der Justiz (Link: Das Schöffenamt in Bayern)
Unter nachfolgenden Links können Sie die Aufforderung zur Benennung von Schöffen, das Merkblatt für Schöffen und das Bewerbungsformular einsehen: