Amtliche Bekanntmachung; Anordnung Tempo 30 in verschiedenen Gemeindestraßen

Im Bereich der Straßen Andreas-Thoma-Straße, Dammweg, Hauptstraße, Im Grund, Ostengasse und Ulmenweg wird als zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h angeordnet.

 

Nachfolgend finden Sie hierzu die amtlichen Bekanntmachungen:

- Andreas-Thoma-Straße

- Dammweg, Im Grund, Ulmenweg, Ostengasse

- Hauptstraße