Für das Rathaus Wiesau gilt bis zum 29.04.2022:
- Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen.
Aufgrund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens hat sich die Gemeindeverwaltung dazu entschlossen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und für den Zutritt zum Rathaus das Tragen einer FFP2-Maske anzuordnen. Der Zutritt zum Rathaus ist demnach nur mit FFP2-Maske möglich. Auch innerhalb der Räumlichkeiten ist die Maske für die Dauer des Aufenthalts zu tragen.
- Die Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten und einzuhalten. Besucherinnen und Besucher erhalten nur symptomfrei Zutritt.