Baugrundstücke
Baugrundstücke für Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser
Im attraktiven Baugebiet "Nördlich Marktplatz" stehen baureif bereit:
- Grundstücke für Einzelhausbebauung (Größe zwischen 400 und 1000 qm)
- Bauflächen für Reihenhausbebauung und für Mehrfamilienhäuser (mehrgeschossig)
Das Baugebiet befindet sich im Ortszentrum von Wiesau. Kurze Wege zu allen Infrastruktureinrichtungen (Einkauf, Marktplatz, Schule, Kirche, Bahnhof usw.)
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir machen Ihnen ein Angebot.
Sie wollen günstig in Wiesau bauen - wir helfen Ihnen dabei!
Wohnungsbauförderungsprogramm des Marktes Wiesau
Richtlinien zur Förderung des Baues von Eigenheimen (Ein- und Zweifamilienhäuser) im Baugebiet "Nördlich Marktplatz"
1. Gegenstand der Förderung
Der Markt Wiesau fördert den Bau von Eigenheimen i.S. von § 9 Abs. 1 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) im Baugebiet "Nördlich Marktplatz" indem er den Erwerb von Baugrundstücken durch Bauwillige bezuschusst.
Die Baugrundstücke befinden sich im Eigentum der Fa. Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungs- GmbH, München (Bayerngrund), welche als Vertragspartner der Gemeinde die Grundstückgeschäfte abwickelt.
2. Fördervoraussetzungen
Bewerber dürfen keinen Wohngrundbesitz haben. Das Eigenheim muss von den Bewerbern (Eigentümer oder Familienangehörige) zügig, spätestens innerhalb von 5 Jahren nach Kauf des Grundstücks errichtet und auf die Dauer von mindestens 7 Jahren nach Bezugsfertigkeit selbst bewohnt werden.
3. Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zum Grunderwerbspreis, welcher sich aus einer Grundförderung und einer Kinderzulage zusammensetzt. Die Grundförderung beträgt 12,50 Euro pro qm Grundstücksfläche, höchstens jedoch 10.000 Euro.
Die Kinderzulage beträgt 1.500 Euro für jedes Kind, welches zum Zeitpunkt des Grunderwerbs zum Familienhaushalt gehört und wofür Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht.
4. Rückforderung des Zuschusses
Der Markt Wiesau ist berechtigt, die gewährte Förderung in einer Summe zurückzufordern, wenn das Grundstück nicht innerhalb von 5 Jahren nach dem Kauf bebaut wurde, bzw. das geförderte Objekt innerahlb der in Ziff. 2 Abs. 3 genannten 7-Jahresfrist vermietet oder verkauft oder nicht mehr mit Hauptwohnsitz bewohnt wird.
Im Falle einer Rückforderung ist der Markt Wiesau berechtigt, den Rückzahlungsbetrag ab dem Zeitpunkt des Rückforderungsgrundes mit 6 % zu verzinsen.
Wird das geförderte Objekt aus einem Grunde verkauft, den der/die Geförderte nicht zu vertreten hat (z.B. unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes), kann in besonderen Härtefällen eine gesonderte Rückzahlungsregelung (z.B. Ratenzahlung, zeitanteilige Minderung der Rückforderung) getroffen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Marktgemeinderat.
5. Inkrafttreten und zeitliche Befristung
Die Richtlinien treten am 1. Juni 2006 in Kraft und gelten bis auf weiteres.
NEU: Auf Wunsch prüfen wir auch gerne Möglichkeiten des Erbbaurechts
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir hoffen, dass wir mit diesem attraktiven Zuschussprogramm dem ein oder anderen von Ihnen beim Bau eines Eigenheimes unterstützen können.
Zögern Sie nicht, kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne.
Herzlichst,
Ihr Toni Dutz, Erster Bürgermeister
Informationen:
Markt Wiesau
Marktplatz 1
95676 Wiesau
Geschäftsleitung oder Kämmerei
Tel.: 09634/9200-33 oder -14
Fax: 09634/2511

