Wasserqualität
Bekanntgabe des Wasserhärtebereichs
Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) vom 5.3.1987 haben die Wasserversorgungsunternehmen den Härtebereich des Trinkwassers öffentlich bekanntzugeben. Die jeweilige Wasserhärte beeinflusst die Dosierung von Wasch- und Reinigunsmitteln. Bei härterem Wasser wird mehr, bei weicherem Wasser weniger Waschmittel benötigt, um den gleichen Reinigungsgrad zu erzielen.
Die Dosierungsempfehlung bei Waschmitteln umfasst die Härtebereiche 1 bis 4.
Das Wasser aus der Versorgungsanlage Wiesau liegt den jüngsten Untersuchungen zufolge im Härtebereich 1.
Das Waschmittelgesetz enthält die Auflage für die Industrie bei phosphathaltigen Wasch- und Reinigungsmitteln abgestufte Dosierungsempfehlungen für die Wasserhärtebereiche 1 bis 4 auf der Verpackung oder Umfüllung abzudrucken. Der Härtebereich 1, wie er bei der Wasserversorgung Wiesau vorkommt, bedeutet, dass nur sehr wenig Waschmittel benötigt wird.
Fluoridgehalt im Trinkwasser
Der Fluoridgehalt liegt bei 0,04mg/l.
