Wasserzählerablesung

 

Die Ablesung der Wasserzähler für die Verbrauchsgebührenabrechnung erfolgt einmal jährlich im Dezember mittels Ablesekarten.

Die in die Gebäude eingebauten Wasserzähler sind von den Eigentümern, Mietern oder Hausverwaltern selbst abzulesen. Der Zählerstand wird in die zugesandte Ablesekarte eingetragen und die Karte ausgefüllt an den Markt Wiesau zurückgegeben. Aufgrund des mitgeteilten Zählerstandes wird im Januar die Verbrauchsabrechnung erstellt.

Während des Jahres werden jeweils zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Vorauszahlungen auf die Verbrauchsgebühren erhoben. Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach der letzten Abrechnung.