Jugendförderung

Der Markt Wiesau gewährt Zuschüsse für die Jugendarbeit an Vereine und Organisationen im Gemeindebereich Wiesau.

Hierfür gelten ab 01.01.2004 neue Richtlinien. Es werden nicht mehr die laufenden Kosten der Jugendarbeit, sondern nur mehr besondere Maßnahmen (z.B. Zeltlager, Ausflüge) bezuschusst.

Die Anträge für die Gewährung von Zuschüssen sind bis spätestens 15.11. des laufenden Jahres beim Markt Wiesau einzureichen. Die Richtlinien und Antragsformblätter sind nachstehend als Download oder im Rathaus Wiesau, Zi. Nr. 15 erhältlich.

Für Fragen steht der Markt Wiesau oder der Jugendbeauftragte für den Markt Wiesau, Marktgemeinderatsmitglied Florian Distner gerne zur Verfügung.

Formblatt Jugendförderantrag

Jugendförderantrag - Online

Richtlinien